Reklamationsordnung

Beschwerdeverfahren

Beschwerdeverfahren der Gesellschaft Brands of Hemp s.r.o., mit Sitz in Žižkova 708, Příbram II, 261 01, Tschechische Republik, ID-Nr.: 19087608, USt-IdNr.: CZ19087608, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag unter dem Handelsregister Nr. C 381326 (im Folgenden als "Verkäufer" bezeichnet) für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen über einen Online-Shop, der sich unter der Internetadresse www.canntropy.com natürlichen Personen – Verbraucher (im Folgenden als "Käufer" bezeichnet) befindet (im Folgenden als "Beschwerdeverfahren" bezeichnet).

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Beschwerdeverfahren. Dieses Beschwerdeverfahren ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers für Verbraucher (im Folgenden als "SOP" bezeichnet) und beschreibt das Verfahren für das Vorgehen im Falle einer Beschwerde über vom Verkäufer gekaufte Waren oder Dienstleistungen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, sich damit vertraut zu machen. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen mit dem Reklamationsverfahren und den SOP vertraut zu machen.
  3. Zustimmung des Käufers. Mit dem Abschluss des Vertrages und der Übernahme der Ware oder der Annahme der Dienstleistung vom Verkäufer stimmt der Käufer diesem Reklamationsverfahren zu.
  4. Definition. Die in diesem Beschwerdeverfahren enthaltenen Begriffsdefinitionen haben Vorrang vor den Definitionen in der SOP. Wenn in diesem Beschwerdeverfahren kein Begriff definiert ist, ist er in dem Sinne zu verstehen, in dem er in der SOP definiert ist. Sofern sie auch dort nicht definiert ist, ist sie in dem Sinne zu verstehen, in dem sie durch geltende und wirksame, allgemein verbindliche Rechtsvorschriften verwendet wird.
  5. Geltende Vorschriften. Die Bearbeitung von Beschwerden unterliegt den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz, beide in der geltenden Fassung.

II. Voraussetzungen für die Einreichung einer Beschwerde

  1. Art und Weise der Einreichung einer Beschwerde. Der Käufer ist berechtigt, eine Reklamation wie folgt einzureichen:
    1. Persönlich in einem der Räumlichkeiten des Verkäufers während der Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung
    2. Durch schriftliche Zusendung an die Adresse der Niederlassung des Verkäufers: Brands of Hemp s.r.o., Pražská 145, Příbram II, 261 01, Tschechische Republik
  2. Kontakt zum Zwecke der Beschwerde. Der Verkäufer kann zum Zwecke einer Reklamation auch telefonisch unter +420 771 140 744 oder per E-Mail [email protected] kontaktiert werden.
  3. Übergabe der Reklamation an den Käufer. Der Käufer wird dem Verkäufer die reklamierte Sache einschließlich aller ihrer Bestandteile und eines ordnungsgemäß ausgefüllten Reklamationsprotokolls, von dem ein Musterformular hier heruntergeladen werden kann,  übergeben/zusenden. Der Käufer kann eine Beschwerde auch über das Online-Beschwerdeformular der Retino-Plattform oder auf andere Weise gemäß den Anweisungen des Verkäufers einreichen. Im Falle der Nutzung der Retino-Plattform ist es nicht erforderlich, ein ausgedrucktes Beschwerdeprotokoll beizufügen, wenn alle Beschwerdedaten online ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Der Käufer hat der Reklamation die entsprechende Rechnung beizufügen oder auf andere glaubhafte Weise zu beweisen, dass die beanstandete Ware beim Verkäufer gekauft wurde. Wenn der Käufer es versäumt, das Reklamationsprotokoll (in gedruckter oder elektronischer Form über die Retino-Plattform) an die reklamierte Ware anzuhängen oder ordnungsgemäß auszufüllen, kann der Verkäufer die Reklamation ablehnen. 
  4. Vollständigkeit bei der Übergabe. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware vollständig dem Reklamationsverfahren zu übergeben. Für den Fall, dass der Käufer die Ware nicht vollständig liefert und ihre Vollständigkeit erforderlich ist, um das Vorhandensein des geltend gemachten Mangels festzustellen und/oder ihn zu beseitigen, beginnt die Frist zur Erledigung der Reklamation erst mit der Lieferung der fehlenden Teile.
  5. Hygiene bei der Übergabe. Bei der Geltendmachung einer Beanstandung ist der Käufer verpflichtet, die Ware gemäß den Hygienevorschriften und den allgemeinen Hygienegrundsätzen sauber zu übergeben. Der Verkäufer ist berechtigt, die Beanstandung der Ware abzulehnen, wenn die Ware nicht in Übereinstimmung mit den Hygienevorschriften und allgemeinen Hygienegrundsätzen übergeben wird.
  6. Versand per Versandservice. Für den Fall, dass der Käufer die Ware per Transportdienst an den Verkäufer oder das Servicezentrum sendet, ist der Käufer verpflichtet, die beanstandete Ware in geeignetes und ausreichend schützendes Verpackungsmaterial zu verpacken, das den Anforderungen des Transports entspricht, damit sie während des Transports nicht beschädigt wird. Bei zerbrechlichen Gütern müssen sie die Sendung mit den entsprechenden Symbolen kennzeichnen. Der Käufer hat das Recht auf Erstattung der angemessenen Kosten, die für die Einreichung einer Reklamation entstanden sind.
  7. Zusammenarbeit des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede erforderliche Mitwirkung zu leisten, um das Vorhandensein des geltend gemachten Mangels zu überprüfen und ihn zu beseitigen (einschließlich der Prüfung oder Demontage des Produkts).
  8. Sofortige Benachrichtigung über den Mangel. Der Mangel ist dem Verkäufer unverzüglich nach seiner Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls kann diese Tatsache zur Ablehnung der Beschwerde führen.
  9. Normaler Verschleiß. Normaler Verschleiß der Ware gilt nicht als Mangel.
  10. Mangel, der vom Käufer verursacht wurde. Der Käufer hat keinen Anspruch auf mangelhafte Leistung, wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.
  11. Verkauf von gebrauchten und defekten Artikeln. Bei einer Sache, die bereits als gebraucht verkauft wurde, ist es nicht möglich, Mängel geltend zu machen, die dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entsprechen, den die Sache bei der Übernahme durch den Käufer hatte. Bei Artikeln, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, weil sie (obwohl neu) bereits beim Verkauf einen Mangel aufweisen, ist es nicht möglich, solche Mängel zu reklamieren, für die der Kaufpreis gemindert wurde. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer darauf hinzuweisen, dass die Sache einen Mangel aufweist und worin es sich um einen Mangel handelt, wenn dies aus der Art des Verkaufs nicht offensichtlich ist.
  12. Vorbei an der Gefahr der Beschädigung von Sachen. Ist der Mangel nach dem Risiko einer Beschädigung der Ware infolge eines äußeren Ereignisses aufgetreten, das außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt, haftet der Verkäufer nicht für einen solchen Mangel.
  13. Daten und Informationen zum Gegenstand der Beschwerde. Bei der Annahme der Ware für das Reklamationsverfahren ist der Verkäufer nicht verantwortlich für die Daten und Informationen des Käufers, die auf Festplatten, Speichern oder anderen Informationsträgern gespeichert sind, die Teil der zur Reklamation angenommenen Ware sind, noch für den Verlust solcher Daten und Informationen.
  14. Reparatur des Produkts durch ein autorisiertes Servicecenter. Das Recht auf Reparatur des Produkts kann auch bei dem zuständigen autorisierten Servicecenter ausgeübt werden. Die Ware kann vom Käufer persönlich oder durch einen Transportdienst geliefert werden. Die Liste der autorisierten Dienstleistungen ist in der Garantiekarte angegeben, oder der Verkäufer stellt sie dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung.
  15. Bestätigung des Eingangs der Reklamation. Der Verkäufer bestätigt dem Käufer den Eingang der Reklamation.

III. Gewährleistungsfrist

  1. Fristen für die Bewerbung. Der Käufer ist berechtigt, das Recht aus Mängeln innerhalb der in der allgemeinen gesetzlichen Regelung festgelegten Frist auszuüben, es sei denn, er vereinbart mit dem Verkäufer eine längere Frist.
  2. Mängelhaftung und Beschaffenheitsgarantie. Die Mängelhaftung und Beschaffenheitsgarantie für Verbraucher wird durch Artikel VII der SOP weiter geregelt, den der Käufer hier kennenlernen kann.

IV. Beilegung von Beschwerden

  1. Frist für die Bearbeitung. Der Verkäufer oder ein vom Verkäufer bevollmächtigter Mitarbeiter wird über die Reklamation unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von 3 (in Worten: drei) Werktagen entscheiden. Diese Frist umfasst nicht die für die Art des Produkts oder der Dienstleistung angemessene Zeit, die für die professionelle Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Der Verkäufer hat die Reklamation spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage ab dem Datum der Einreichung der Reklamation zu begleichen, es sei denn, er vereinbart mit dem Käufer eine längere Frist. Wenn der Käufer die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist übernimmt, nachdem der Verkäufer den Verkäufer über die Möglichkeit der Übernahme der Sache nach der Reparatur informiert hat, spätestens jedoch innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen, hat der Verkäufer Anspruch auf eine Lagergebühr in Höhe von 100 CZK (in Worten: einhundert tschechische Kronen).
  2. Methoden zur Bearbeitung von Beschwerden. Eine Beschwerde kann auf folgende Weise bearbeitet werden:
    1. Wenn der Artikel einen Mangel aufweist, kann der Käufer dessen Beseitigung verlangen. Er kann nach seiner Wahl  die Lieferung einer neuen Sache ohne Mangel oder die Nachbesserung der Sache verlangen, es sei denn, dass die gewählte Art der Mangelbeseitigung unmöglich oder im Vergleich zu der anderen unverhältnismäßig teuer ist; dies wird insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Mangels, den Wert, den die Sache ohne den Mangel gehabt hätte, und die Frage, ob der Mangel auf dem zweiten Weg ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer beseitigt werden kann, beurteilt.
    2. Der Verkäufer kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn sie unmöglich oder unverhältnismäßig teuer ist, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Mangels und den Wert, den die Sache ohne den Mangel gehabt hätte.
    3. Der Käufer kann einen angemessenen Preisnachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn
      1. Der Verkäufer weigerte sich, den Mangel gemäß § 2170 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beseitigen, oder unterließ es, ihn zu beseitigen. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der geltenden Fassung,
      2. der Defekt manifestiert sich immer wieder,
      3. es sich bei dem Mangel um eine wesentliche Vertragsverletzung handelt oder
      4. aus der Erklärung des Verkäufers oder aus den Umständen offensichtlich ist, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer behoben wird.
    4. Der angemessene Rabatt wird als Differenz zwischen dem Wert der Sache ohne Mangel und der mangelhaften Sache, die der Käufer erhalten hat, bestimmt.
    5. Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel der Sache unwesentlich ist, es wird davon ausgegangen, dass der Mangel nicht unerheblich ist.
    6. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so hat der Verkäufer den Kaufpreis unverzüglich nach Erhalt der Sache an den Käufer zurückzuerstatten oder nachdem der Käufer nachgewiesen hat, dass er die Sache abgesandt hat.
  3. Bestätigung der Erledigung der Beschwerde. Nach Beendigung des Reklamationsverfahrens bestätigt der Verkäufer dem Käufer das Datum und die Art und Weise der Erledigung der Reklamation in einer Kopie des Reklamationsprotokolls oder bestätigt die Reparatur und deren Dauer. Für den Fall, dass die Reklamation vom Verkäufer als unberechtigt eingestuft wurde, hat der Käufer das Recht, eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation abzugeben.

 

Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 14.03.2025 in Kraft und tritt in Kraft.

  

Änderungen des Beschwerdeverfahrens bleiben vorbehalten.

 

Kein Artikel
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